Beihilfe für die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen

Richtlinien zur Beihilfe für die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen

Der Gemeinderat der Marktgemeinde Breitenau a.H. beschloss in seiner Sitzung vom 10. April 2008 folgende Richtlinien betreffend die Gewährung von Beihilfen für die Teilnahme an mehrtägigen Schulveranstaltungen:

  1. Allen Personen, die in der Marktgemeinde Breitneau a.H. ihren Hauptwohnsitz haben, kann für mehrtägige Schulveranstaltungen ihrer Kinder, für die sie Familienbeihilfe beziehen, über Ansuchen vom Gemeindevorstand eine Beihilfe nach Maßgabe dieser Richtlinie gewährt werden.
  2. Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe ist grundsätzlich, dass von einer Familie in ein und demselben Schuljahr mindestens zwei Kinder an einer mehrtägigen Schulveranstaltung (mind. je drei Nächtigungen) teilnehmen.
  3. Höhe der Beihilfe bei zwei Kindern: € 50,00 für das zweite Kind. Für das dritte und jedes weitere Kind € 60,00.
  4. Bei Notfällen oder bei Familien mit einem Einkommen, welches die Richtsätze für die Befreiung von der Fernsprechgebühr, der Fernsehgebühr oder der Fernseh- und Rundfunkgebühr nicht überschreitet, kann eine Beihilfe in der Höhe von € 50,00 auch für das erste Kind gewährt werden.
  5. Über die Vergabe der Beihilfe entscheidet der Gemeindevorstand.

Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister:
Michael Brunner eh.

Zuständig