Bürgerbüro
Bürger-Service
Irene Elisabeth Höfer
+43 (0) 3866 / 5151-216
Meldeamt, Standesamt, Staatsbürgerschaftsnachweise;
Reisepässe, Personalausweise, Strafregisterauszüge;
Bedarfsorientierte Mindestsicherung, Wohnungsunterstützung, Behindertenhilfe, Heizkostenzuschuss, Pflegeheimanträge;
Ausstellung von Wahlkarten, Eintragung Volksbegehren;
Gesunde Gemeinde;
Meldeamt
Meldeamt & Zentrales Melderegister
Melderegister
Anmeldungen von Haupt- und Nebenwohnsitzen und Abgleich der Daten über Internet an das Zentrale Melderegister in Wien. Ausstellen von Meldebestätigungen aus dem Zentralen Melderegister Bearbeitung von Meldeauskünften für Rechtsanwälte und Firmen Anmeldungen können nur persönlich, schriftlich oder per Boten durchgeführt werden. Benötigte Unterlagen: Identitätsausweis und Meldezettel Willkommensmappe und Geschenk bei Neuanmeldung eines Hauptwohnsitzes
Meldeauskunft
Sie können formlos persönlich, postalisch oder per Internet um Meldeauskunft ansuchen.
Meldebestätigung
Gebührenfrei bei An-/Ummeldung Bei weiteren Ausstellungen muss die Meldebestätigung vergebührt werden.
Informationen zur Auskunftssperre im Melderegister
Eine Auskunftssperre gibt es beispielsweise beim Melderegister: Jede gemeldete Person kann beim Meldeservice des Gemeindeamtes oder Magistrats (in Wien beim "Meldeservice") eine Auskunftssperre beantragen, wenn sie ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft machen kann (z.B. begründete Sorge vor Racheakten). Bei Bestehen einer Auskunftssperre wird keine Meldeauskunft über diese Person erteilt.
Strafregisterauszüge
Ausstellung von Auszügen aus dem Strafregister nach Abfragen aus dem EKIS des Innenministeriums. Benötigte Unterlagen: Identitätsausweis und eventuell Adresse bzw. Bestätigung des zukünftigen Arbeitsgeber (bei KJF-, PBW- und TSF-Strafregisterbescheinigung)
Erhebungen
Erhebungen für übergeordnete Dienststellen (BH, Gerichte usw.)
Erstellung der Geschworenen- und Schöffenlisten für die BH bzw. Gericht
Erstellung der Wehrpflichtigenlisten für die Stellungskommission des Bundesheeres
Erhebungen für übergeordnete Dienststellen (BH, Gerichte usw.)
Willkommensmappe und Geschenk bei Neuanmeldung eines Hauptwohnsitzes
Babygratulationen für Bürgermeister
Bürgerservice
Meldeamt & Zentrales Melderegister
Zentrale Ansprechstelle für Bürger
z.B. Lebendbescheinigungen für ausländische Versicherungen, Weiterleitung von Einschaltungen in den Infokanal, Hilfe bei Unklarheiten mit Behördenkorrespondenz usw.
Verfassung von Verlustanzeigen
Verfassung von Verlustanzeigen für alles, was versicherbar ist und von den Gemeindebürger:innen verloren wurde.
Reisepass- und Personalausweisanträge
Erforderliche Unterlagen: Alter Reisepass vorhanden: o Alter Reisepass (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar) o Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe) o Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen Kein Reisepass, aber ein Personalausweis vorhanden: o Personalausweis (nicht mehr als fünf Jahre abgelaufen bzw. auf Lichtbild identifizierbar) o Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe) o Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen Kein Reisepass, kein Personalausweis, aber ein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden: o Amtlicher Lichtbildausweis o Geburtsurkunde o Nachweis der Staatsbürgerschaft o Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe) o Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen Kein Reisepass, kein Personalausweis und kein anderer amtlicher Lichtbildausweis vorhanden: o Eine Identitätszeugin/ein Identitätszeuge (benötigt amtlichen Lichtbildausweis) o Geburtsurkunde o Nachweis der Staatsbürgerschaft o Ein Passbild (Hochformat 35 x 45 mm) nicht älter als sechs Monate nach bestimmten Passbildkriterien (in Farbe) o Gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen Gegebenenfalls werden in allen vier genannten Fällen folgende zusätzliche Unterlagen benötigt: Bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid o Bei Unklarheiten zur Namensführung, zur Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen), zum Geburtsort und ähnliches: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid, Staatsbürgerschaftsdokumente Bei gewünschtem Eintrag eines akademischen Grades oder der Standesbezeichnung Ingenieurin beziehungsweise Ingenieur: o Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades o Verleihungsurkunde Im Einzelfall können von der Passbehörde weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn sie Zweifel an der Korrektheit der Daten hat (z.B. Schreibweisen). Die für die Ausstellung erforderlichen Urkunden sind im Original oder als beglaubigte Abschrift mitzubringen. Diebstahl – Wurde der Reisepass gestohlen, wird eine inländische Diebstahlsanzeige benötigt. Verlust – Wurde der Reisepass verloren, ist eine Meldung an die Passbehörde erforderlich. https://www.oesterreich.gv.at/
E-ID Austria
E-ID Austria - Registrierung der elektronische Signatur für das "digitale Amt" – Dadurch ergibt sich die Möglichkeit viele notwendige Amtswege direkt vom Handy aus zu erledigen.
Sozialangelegenheiten
Pflegeheimanträge sowie telefonische Abklärungen eines Pflegeheimplatzes
Behindertenhilfeanträge bei der Bezirkshauptmannschaft
Ausschreibung der Einladungen des Altenausfluges
Seniorenurlaubsaktion – Einladungen, Anmeldungen, Einteilungen, Einkommensprüfung
Gebührenbefreiungsanträge bei OBS (ORF-Beitrags Service GmbH früher GIS)
24-Stundenpflege – Hilfe bei Antragstellung für den finanziellen Zuschuss des Bundessozialamtes
Pflegegeldanträge - Erstanträge sowie Verschlechterungsanträge
Wohnbeihilfeanträge des Landes Steiermark sowie jährliche Weitergewährungsanträge
Finanzamtsanträge wie z.B. Familienbeihilfe
Heimhilfe, Hauskrankenpflege – Kontakt und Organisation mit Volkshilfe herstellen
Essen auf Rädern – Info, Kontakt und Koordination bzw. Organisation
Pendlerbeihilfe AK
Standesamt
Personenstandsangelegenheiten
Beurkundungen
Laufende Beurkundungen von Geburten, Sterbefällen, Eheschließungen, Obsorgeanträge, Vaterschaftsanträge, Namensänderungen
Geburt
Rund um die Geburt sind einige Behördengänge zu erledigen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen: Geburtsurkunde Sofern sich der Geburtsort in Österreich befindet, kann eine Geburtsurkunde bzw. eine internationale Geburtsurkunde (in mehreren Sprachen) bei jedem Standesamt in Österreich beantragt bzw. ausgestellt werden. Kosten Anlässlich der Geburt eines Kindes ist die Geburtsurkunde gebührenfrei (innerhalb von zwei Jahren). Die Ausstellung zu einem späteren Zeitpunkt kostet € 9,30. Weitere Schritte Die Ersterfassung des Neugeborenen hat ausschließlich am Geburtsort zu erfolgen. Dies wird zumeist direkt im Krankenhaus (Standesbeamter/Standesbeamtin kommt ins Krankenhaus) bzw. am Standesamt des Geburtsortes durchgeführt. Hierauf kann die Ausstellung von Geburtsurkunden, Vaterschaftsanerkennung, Obsorgeerklärung, Staatsbürgschaftsnachweis und Meldezettel an jedem Standesamt in Österreich vorgenommen werden. Die erstmalige Ausstellung von Urkunden anlässlich der Geburt ist innerhalb der ersten beiden Lebensjahre kostenlos. Für Kinder, die nicht in einer aufrechten Ehe geboren wurden, besteht außerdem die Möglichkeit, im Standesamt die Vaterschaft anzuerkennen, den Familiennamen zu bestimmen und/oder die gemeinsame Obsorge zu vereinbaren. Detaillierte Informationen erfahren Sie bei uns im Standesamt oder auch unter oesterreich.gv.at.
Todesfall
Sterbefälle. In schweren Stunden braucht es Menschen, die respektvoll und rasch Unterstützung geben, auch was behördliche Wege betrifft. Denn: Bei einem Todesfall müssen bestimmte Maßnahmen innerhalb eines gewissen Zeitraumes und in der richtigen Reihenfolge getroffen werden. Ein Todesfall muss dem Standesamt des Sterbeortes am folgenden Werktag angezeigt werden. In der Regel wird dieser Behördengang von dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen durchgeführt. Hierauf kann die Sterbeurkunde oder internationale Sterbeurkunde (in mehreren Sprachen) an jedem Standesamt in Österreich beantragt bzw. ausgestellt werden. Detaillierte Informationen erfahren Sie bei uns im Standesamt oder auch unter oesterreich.gv.at.
Durchführung von Trauungen
Heirat & eingetragene Partnerschaft
Bevor Sie sich das Ja-Wort geben können, muss in einem Ermittlungsverfahren geprüft werden, ob Sie die Ehe oder Verpartnerung rechtswirksam schließen dürfen. Dieses Verfahren nennt sich „Ermittlung der Ehefähigkeit“ bzw. „Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft eingehen zu können“. Dieses Ermittlungsverfahren ist bei jedem Standesamt im Bundesgebiet möglich, unabhängig vom Wohnort. Ebenso müssen, bevor eine Eheschließung oder Eingetragene Partnerschaft stattfinden kann, die benötigten Dokumente im Standesamt des Trauungsortes eingesehen werden. Welche Dokumente Sie benötigen, erfahren Sie bei einem Gesprächstermin mit einer unserer StandesbeamtInnen. Voraussetzungen, Unterlagen, Kosten Detaillierte Informationen zu Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen, Kosten und Rechtsgrundlagen erfahren Sie bei uns im Standesamt oder auch unter oesterreich.gv.at.
Personenstandsregister
Aufbau des zentralen österr. Personenstandsregisters seit Nov. 2014; Nacherfassung aller alten Personenstandsfälle seit dem Jahr 1937.
Personenstandsfälle
Ausstellung von Urkunden über alle Personenstandsfälle (Geburt, Heirat, Tod)
Lebensbestätigung
Österreicherinnen und Österreicher, die Pensionen aus dem Ausland beziehen, müssen meist einmal pro Jahr eine Lebensbestätigung beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einbringen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Breitenau a.H. haben, erhalten Sie die Lebensbestätigung im Bürgerbüro. Für die Ausstellung einer Lebensbestätigung müssen Sie persönlich anwesend sein. Benötigte Unterlagen: • Formular Ihres Pensionsversicherungsträgers • einen amtlichen Lichtbildausweis https://www.bmeia.gv.at/reise-services/leben-im-ausland/dokumente-personenstand-familie/lebensbestaetigung
Staatsbürgerschaften
Staatsbürgerschaft
Sofern ein:e österreichische:r Staatsbürger:in einen Wohnsitz im Inland hat, kann der Staatsbürgerschaftsnachweis bei jedem Standesamt in Österreich beantragt bzw. ausgestellt werden. Kosten: Staatsbürgerschaftsnachweis: € 48,90 Die erstmalige Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises anlässlich der Geburt ist innerhalb der ersten beiden Lebensjahre kostenlos. Detaillierte Informationen finden Sie unter oesterreich.gv.at Bei Fragen zum Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft wenden Sie sich bitte direkt an: Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 3 / Staatsbürgerschaft Paulustorgasse 4 | 8010 Graz
Eheschließung und Eingetragene Partnerschaften
Eheschließung & Eingetragene Partnerschaft Bevor Sie sich das Ja-Wort geben können, muss in einem Ermittlungsverfahren geprüft werden, ob Sie die Ehe oder Verpartnerung rechtswirksam schließen dürfen. Dieses Verfahren nennt sich „Ermittlung der Ehefähigkeit“ bzw. „Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft eingehen zu können“. Dieses Ermittlungsverfahren ist bei jedem Standesamt im Bundesgebiet möglich, unabhängig vom Wohnort. Ebenso müssen, bevor eine Eheschließung oder Eingetragene Partnerschaft stattfinden kann, die benötigten Dokumente im Standesamt des Trauungsortes eingesehen werden. Welche Dokumente Sie benötigen, erfahren Sie bei einem Gesprächstermin mit einer unserer Standesbeamtinnen. Voraussetzungen, Unterlagen, Kosten Detaillierte Informationen zu Voraussetzungen, Fristen, erforderlichen Unterlagen, Kosten und Rechtsgrundlagen erfahren Sie bei uns im Standesamt oder auch unter oesterreich.gv.at.
Aufbau des zentralen österr. Staatsbürgerschaftsregisters seit Nov. 2014
Nacherfassung und Freigabe von ca. 3.500 Staatsbürgerschaftsevidenzakten
Aufbau des zentralen österr. Personenstandsregisters seit Nov. 2014 - Nacherfassung aller alten Personenstandsfälle seit dem Jahr 1937.
Führung der Staatsbürgerschaftsevidenz und Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen
Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen: https://www.oesterreich.gv.at/
Wahlen & Wahlangelegenheiten
Wahlen und Volksrechteangelegenheiten
Vorbereitung von Bauernkammer-, Gemeinderats-, Landtags-, Nationalrats-, Bundespräsidentenwahlen und Durchführung von Volksbegehren (von der Auflage des Wählerverzeichnisses bis zur Vorbereitung der Niederschriften der Wahlbehörden) (In Abstimmung mit der verantwortlichen Amtsleiterin)
Wahlkartenbeantragung
Zur Beantragung der Wahlkarten:
Volksbegehren
Ein Volksbegehren ist der Antrag von Bürger:innen auf ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat. Es verläuft in zwei Schritten: Als ersten Schritt müssen mindestens 0,1 Prozent der österreichischen Wahlberechtigten eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgeben, damit es zu Stande kommt. Danach müssen mindestens 100.000 Stimmberechtigte oder ein Sechstel der Wahlberechtigten von mindestens drei Bundesländern das Volksbegehren unterschreiben, damit es im Nationalrat behandelt wird. Unterstützungserklärung abgeben: Personen, die in Österreich wahlberechtigt sind, können Volksbegehren unterstützen. Dies ist online mittels E-ID Austria oder persönlich in jedem Gemeindeamt möglich. https://www.oesterreich.gv.at/themen/transparenz_und_partizipation_in_der_demokratie/buergerbeteiligung/2/Seite.320475.html