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Elektronische Amtstafel
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Aktuelle Informationen zu Beschlüssen, Terminen, Veröffentlichungen und Angaben zur Breitenau am Hochlantsch
24.11.2024
08:00-12:00
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Steirische Landtagswahl 2024
Am 24. November 2024 werden die 48 Abgeordneten des Steiermärkischen Landtags neu gewählt. Als Stichtag wurde der 23. September 2024 festgelegt. Der Landtag wird auf 5 Jahre gewählt. Die letzte Landtagswahl in der Steiermark fand am 24. November 2019 statt. Gewählt wird in vier Wahlkreisen: Graz und Umgebung, Oststeiermark, Weststeiermark und Obersteiermark. Um in den Landtag einzuziehen, benötigt eine wahlwerbende Partei mindestens ein Grundmandat in einem Wahlkreis. Eine landesweite Prozenthürde besteht in der Steiermark nicht. Gewählt wird nach den auch für Landtagswahlen geltenden Wahlgrundsätzen des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Verhältniswahlrechts. Bei der Landtagswahl in der Steiermark kann jede wahlberechtigte Person neben einer Stimme für eine Partei auch eine Vorzugsstimme vergeben. Eine Vorzugsstimme kann jedoch nur an eine Kandidatin/einen Kandidaten der Partei vergeben werden, die gewählt wird. Weiterführende Links Landtagswahl 2024 – Steiermark (→ Amt der Steiermärkischen Landesregierung) Wahlkalender (→ Amt de Steiermärkischen Landesregierung) Rechtsgrundlagen Steiermärkische Landtags-Wahlordnung Ausschreibung der Landtagswahl 2024
Seit 07.10.2024
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
340 Euro Heizkostenzuschuss des Landes: Ab 7. Oktober in der gesamten Steiermark zu beantragen. Ab Montag, dem 7. Oktober 2024, kann der Heizkostenzuschuss des Landes in allen steirischen Gemeindeämtern beantragt werden. Mit Ausnahme von Graz ist erstmals auch ein Online-Antrag möglich. Angesichts der weiterhin hohen Energiepreise werden auch in diesem Jahr 340 Euro ausbezahlt. Graz (3. Oktober 2024).- Die Steiermärkische Landesregierung hat in der Sitzung am 3. Oktober 2024 den Heizkostenzuschuss des Landes für die kommende Heizperiode beschlossen: Der Zuschuss kann ab 7. Oktober 2024 und bis zum 28. Februar 2025 im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde und online unter der Internet-Adresse des Sozialservices des Landes (www.soziales.steiermark.at) beantragt werden. Die Netto-Einkommensobergrenzen (für Ein-Personen-Haushalte 1.572 Euro, Haushaltsgemeinschaften 2.358 Euro sowie 472 Euro für jede Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebendes Kind) wurden angepasst. Telefonisch Auskünfte zum Heizkostenzuschuss bekommt man bei der Hotline der Sozialservicestelle unter Tel. 0800/201010.
16.09.2024
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Gemeinderatsbeschlüsse
GR Sitzung September 2024 • Ein Beschluss zur Aufnahme eines Darlehens zur Erstellung des Digitalen Leitungskatasters wurde gefasst • Eine Vereinbarung zum Ausbau des Glasfasernetzes wurde mit der Firma Magenta getroffen • Der Nachtragsvoranschlag zur Bilanz der Marktgemeinde wurde einstimmig genehmigt