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Bauamt Breitenau am Hochlantsch

Welche Aufgaben erfüllt das Bauamt?

Das Bauamt beschäftigt sich mit verschiedensten Bauangelegenheiten. Es hat sowohl eine beratende und informierende als auch eine organisatorische Funktion. Es gibt Auskunft über das jeweils geltende Baurecht, die Bau- und Raumordnung und die Flächenwidmung, und ist unter anderem dafür zuständig, wenn das Ortsbild und Häuser unter Denkmalschutz geschützt werden.

  • Formulare für Bauvorhaben

  • Mitteilungen für anzeigepflichtige Verfahren

  • Formulare für Bauplatzeignung und Baubeschreibung

  • Informationen zu Baukostenzuschüssen

  • Bestätigungen für Förderungen von Bund und Land

  • Auskünfte zum Flächenwidmungsplan/Gefahrenkostenplan

  • Leitungsauskünfte zu Wasser, Kanal und Straßenbeleuchtung

Was wird vom Amt geprüft?

Neben der Einhaltung der Raumordnung und des Flächenwidmungsplans prüft die Baupolizei als Vertreter des Amtes, ob alle bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften sowohl während des Baus als auch nach der Fertigstellung eingehalten werden.

Wann ist eine Baubewilligung vom Amt notwendig?

Wenn ein neues Gebäude errichtet werden soll oder größere Ausbauten geplant sind, muss in jedem Fall eine Bewilligung beantragt werden. In manchen Bundesländern muss für verschiedene kleinere Projekte, wie zum Beispiel für den Bau von Garagen, Gartenhäusern oder Zäunen, eine Anzeige beim Amt gemacht werden. Geringfügige Arbeiten wie Fassadenrenovierungen sind nicht bewilligungspflichtig.

Bauamt Breitenau am Hochlantsch

Nachfolgend finden Sie Formulare, Informationen und Formvorlagen zum Thema Bauen, Fertigstellen und Ansuchen.

Formulare

Formulare für Bauvorhaben

Zuschüsse

Antragsformulare und Informationen

Fertigstellung

Ansuchen um Benutzungsbewilligung

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